Nachfolgende Erklärung bezieht sich für den Zeitraum vom 28. März 2007 bis zur Veröffentlichung des Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 auf die im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachte Kodex-Fassung vom 12. Juni 2006. Für den darauffolgenden Zeitraum bezieht sich die nachfolgende Erklärung auf die Kodex-Fassung vom 14. Juni 2007.
Den Empfehlungen der Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ wurde in der Vergangenheit und wird in der Zukunft mit folgenden Ausnahmen entsprochen:
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Angabe des Aktienbesitzes des einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieds im Anhang (Corporate Governance Bericht) des Jahresabschlusses, wenn er direkt oder indirekt größer als 1% der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ist. Übersteigt der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder 1% der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien soll der Gesamtbesitz getrennt nach Vorstand und Aufsichtsrat angegeben werden. Die Einbecker Brauhaus AG wird sich wie bisher an die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes halten. Weitere Angaben werden nicht veröffentlicht.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Aufstellung der Jahres-, Halbjahres und Quartalsabschlüsse nach Maßgabe internationaler Rechnungslegungsgrundsätze. Die Einbecker Brauhaus AG wird sich wie bisher – sofern die Voraussetzungen gegeben sind - an die Vorschriften des HGB halten.
Einbeck, im April 2008
| Für den Vorstand | Für den Aufsichtsrat | |
| Bernhard A. Gödde | Lothar Gauß | Robert A. Depner |